Tierführende Wanderzirkusse gehören wie kaum ein anderes zu jenen Unternehmen, die vorsätzlich und nachhaltig Gesetzesverstöße begehen. Sie bewegen sich oft außerhalb der gesetzlichen Vorgaben, nicht selten sogar am Rande der Legalität und öfter mal auch weit von dieser entfernt. Da ein Tierzirkus per se nicht für einen “artgerechte Haltung” – vor allem der Wildtiere – sorgen kann, sind Vergehen gegen das Tierschutzgesetz Standard. Ihre Tier”haltung” ist per se Tierquälerei. Gar die staatlichen Minimalstanforderungen werden selbst bei bestmöglichen Umsetzungsversuchen meist nicht eingehalten. Aber auch in Bezug auf die Werbemaßnahmen zu ihren Gastspielen hält sich kaum ein Zirkus ernsthaft an die amtlichen Auflagen, illegales Plakatieren ist an der Tagesordnung. Da die Behörden so gut wie nie ernsthaft einschreiten und sich auch sonst niemand zuständig fühlen will, liegt es wie so oft auch hier wieder an engagierten Menschen, Einhalt zu gebieten und Widerstand zu leisten. Es bleibt also wieder bei uns, vor Ort zu kontrollieren, Missstände und Verstöße aufzudecken und sie zu melden. Also Augen offen halten!

Missstände sehen & melden

Lokales Wildtierverbot missachtet

Wir als Verein können unsere Augen nicht überall haben. Gemeinsam mit euch haben wir jedoch deutschlandweit ein Netz an aufmerksamen Beobachter:innen, um das Tierleid im Zirkus zu dokumentieren und es solange immer wieder zur Anzeige zu bringen, bis es ein Ende findet. Mit der Hilfe von Meldungen von Missständen konnten wir bereits einige Tierschutzskandale in Zirkussen aufdecken. So konnten wir 2016 den letzten Zirkusbären Deutschlands befreien. Wir bitten euch daher, nicht zu schweigen, wenn ihr Zeug:innen und von Tiermisshandlungen und -quälereien im Zirkus werdet. Fasst euch ein Herz, dokumentiert und meldet die beobachteten Vergehen bei den Behörden. Bis der letzte Käfig leer ist!

Vorbereitet sein

Ein Zirkus hat sich ganz in der Nähe von euch seinen Auftrittsort aufgebaut, ihr müsst tagtäglich an diesem auf dem Weg zur Arbeit vorbei oder ihr habt einfach nur ein bisschen Zeit übrig, um aktiv etwas für Tiere zu tun? Solltet ihr die Möglichkeit haben, die Tiere im Zirkus beobachten zu können, könnt ihr den Tieren helfen, indem ihr die Einhaltung der Richtlinien für Zirkusbetriebe sowie weiterer Vorgaben durch das Tierschutzgesetz überprüft. Diese legen nicht nur vorgeschriebene Tierhaltungsvorschriften, sondern auch Erziehung, Ausbildung und Training der Tiere und den Verbleib, den Transport und spezielle tierartliche Anforderungen fest. In Bezug auf die aktuelle gesetzliche Lage und die geltenden Tierschutzverordnungen solltet ihr im Bilde sein, um Missstände bei Zirkusunternehmen erkennen, korrekt anprangern und anzeigen zu können. Holt euch hier einen ersten Überblick.

Genau hinsehen

Nicht alles, was ihr als Tierquälerei oder einen Missstand betrachtet, muss gesetzlich wirklich als solche gelten! Zwar gilt grundsätzlich immer das Tierschutzgesetz, bei potentiellen Missständen in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen gibt es jedoch jeweils spezifische Dinge, die euer Augenmerk erfordern. So gelten verschiedene Gesetze und gibt es unterschiedliche behördliche Zuständigkeiten. Auf was solltet ihr grundsätzlich achten?

  • Physischer Zustand der Tiere? Wunden?
  • Psychische Auffälligkeiten? Abnormales Verhalten?
  • Genügend Sicherheitsabstand zu anderen Tieren/Menschen?
  • Genügend Raum und Bewegungsfreiheit?
  • Hygienische Bedingungen und Versorgungszustand (Verpflegung & tierärztliche Versorgung)
  • Gefährdete Arten?
  • Verhalten der Tierhalter:innen und -versorger:innen (Pfleger:innen, Dompteur:innen, etc.)?

Verstöße dokumentieren

Falls ihr einen Verstoß gegen das Gesetz und/oder die Leitlinien beobachtet, dokumentiert diesen (sofern gefahrlos möglich) dringend. Tipps hierzu findet ihr weiter unten im entsprechenden Absatz. Sollte eine gefahrenlose Dokumentation nicht möglich sein, nehmt mit uns oder einer Organisation in der Nähe Kontakt auf, bevor ihr euch in Gefahr begebt.

Missstände zur Anzeige bringen

Nach erfolgreicher Dokumentation nach den weiter unten genannten Tipps, können diese Missstände zur Anzeige gebracht werden. Nehmt hierzu am besten mit dem zuständigen Veterinäramt Kontakt auf – wir stehen euch hierbei gerne mit Rat und Unterstützung zur Seite.

Eigenschutz geht vor

Bitte schätzt vor der Dokumentation dringend die Gefahrenlage ein – diese ist nicht zu unterschätzen – und holt euch ggf. Rat und Unterstützung. Falls eine gefahrlose Dokumentation möglich ist, achtet bei euren Aufnahmen darauf, dass diese möglichst nicht verwackelt sind.

Qualität bringt Eindeutigkeit

Für die Darstellung des Sachverhaltes gegenüber dem Veterinäramt sowie ggf. folgende Gerichtsverfahren durch beispielsweise Einspruch der Eigentümer:innen gegen eine Beschlagnahmung ist eine gute Dokumentation unabdingbar. Bestenfalls sollte der Missstand in Bild und Video mit einer Kamera mit möglichst hoher Auflösung dokumentiert werden. Klingt spießig, ist für eine eindeutige Feststellung eines Missstandes und dessen Bearbeitung jedoch unbedingt nötig. Dafür eignen sich sowohl Actioncams als auch Handys.

Von der Ferne in die Nähe

Es sollte einerseits die Gesamtsituation auf dem Gelände festgehalten werden, dann das betroffene Tier bzw. die betroffene Tierart im Einzelnen und zuletzt der explizite Missstand möglichst in Nahaufnahme. Umso besser die Aufnahmen die Situation in Qualität und Inhalt darstellen, desto schneller und effizienter kann der jeweilige Missstand bearbeitet und dem Tier hoffentlich geholfen werden.

Es gibt deutschlandweit über 400 Veterinärämter, bei deren Großteil ihr auch Missstände in der Tier”haltung” bei Zirkusunternehmen melden und anzeigen könnt. Unsere interaktive Karte hilft euch dabei, das richtige Amt zu finden: Klickt auf ein Bundesland eurer Wahl und seht die zuständigen Veterinärämter.

Ist ein Zirkus in der Stadt, sind meist auch die Werbeplakate nicht weit. Wild durch die Straßen verteilt, hängt an jeder Straßenecke eines ihrer Plakate. Manchmal möchten sie ihre Werbung durch Plakatierungsfirmen an angemieteten Litfaßsäulen oder Plakatflächen an die breite Masse bringen. Insbesondere kleine Wanderzirkusse greifen allerdings meist zu anderen Mitteln. Ohne ihre Plakate vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet zu haben, bringen sie diese einfach an sämtlichen sich anbietenden Flächen in der Stadt an, egal ob am Gartenzaun von Anwohner:innen, an Laternen, an Bäumen und Grünstreifen oder an einem leer stehenden Haus.

Dabei ist wildes Plakatieren kein Kavaliersdelikt und wird ohne ausdrückliche Erlaubnis des Grundstückeigentümers ein Bußgeld von 35 bis 7500 Euro oder gar eine Strafanzeige nach sich ziehen. Denn je nach Härte des Falles kann es als Sachbeschädigung geahndet werden und in einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren enden oder in einer Geldstrafe. Neben einer Strafanzeige kann das Wildplakatieren auch zivilrechtliche Folgen haben, die teuer werden können. Denn die Eigentümer:innen können die für die Reinigungskosten entstandenen Kosten Schadensersatz von den Veranstalter:innen verlangen und ggf. auch einen Unterlassungsanspruch geltend machen.

Solltet ihr nicht-angemeldete Plakate von Zirkusunternehmen im öffentlichen Raum entdecken oder Plakate an Stellen, an denen ihr euch vorstellt, dass die Eigentümer:innen nach ihrem Einverständnis gefragt wurden, könnt ihr etwas unternehmen.

Zuerst holt ihr euch bei Privatgrundstücken am besten Informationen bei den Grundstückeigentümer:innen ein. Hatten diesen ihr Einverständnis für die Plakatierung gegeben? Befürworten diese die Plakatierung? Handelt es sich um wildes Plakatierung ohne Einverständnis der Eigentümer:innen, meldet euch bei uns und der Polizei, sodass dem nachgegangen werden kann.

Auch auf öffentlichen Plätzen werden immer wieder Plakate ohne Genehmigung angebracht, was als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Meldet euch in diesem Falle bitte ebenfalls an das Ordnungsamt eurer Stadt und an uns, damit wir diese Fälle sammeln und gezielter dagegen vorgehen können. Das in eurem Fall zuständige Ordnungsamt findet ihr heraus, wenn ihr “Ordnungsamt Plakatierung” in Verbindung mit eurer Stadt googelt. Solltet ihr dort nicht weiterkommen, sollte auch die Polizei in diesem Fall für euer Anliegen ein offenes Ohr haben. Wir stehen euch gerne mit Rat und Tat beiseite.